Zum 09.01.2016 stellt die Europäische Kommission eine EU Plattform zur Online Streitbeilegung (OS) bereit. Die EU Plattform Online Streitbeilegung (OS) erreichen Sie über den Link https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/. Sie können uns auch über unsere E-Mail Adresse info@ilona-schenk-immobilien.de ansprechen.
Unsere Mitteilungen sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur
mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Gibt der Auftraggeber sie ohne Zustimmung weiter, hat er
die vereinbarte Provision zu zahlen, falls der Dritte den Vertrag abschließt.
Für unrichtige Angaben haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Verjährung richtet sich nach
den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, verjähren dessen Schadensersatzansprüche in drei
Jahren von deren Entstehung an, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrags.
Entgeltliche Tätigkeit auch für den anderen Teil ist ausdrücklich gestattet.
Die Ilona Schenk Immobilien ist berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrags einzuschalten.
Mit Abschluß des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages wird die Provision fällig und zahlbar. Kommt der
Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den Basiszinssatz, mindestens jedoch 6% zu
zahlen, es sei denn, dass aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlagt werden können. Ist ein Verbraucher
nicht beteiligt, beträgt der Zinssatz mindestens 8% über dem Basiszinssatz.
Ist die Höhe der Provision nicht vereinbart, so gilt die am Ort des Angebotes übliche Provision. Die Höhe der
Provision errechnet sich prozentual aus dem gesamten Wirtschaftswert der nachgewiesenen oder vermittelten Verträge.
Sie beträgt bei Grundstückskaufverträgen mindestens 3,57% incl. MwSt.
Die Provisionsabrechnung erfolgt aufgrund des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt,
erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebotes.
Ist dem Auftraggeber die ihm nachgewiesene Vertragsangelegenheit bereits bekannt, hat er dies unverzüglich der
Firma Ilona Schenk Immobilien mitzuteilen und zu beweisen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet mitzuteilen,
ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins
erzielt worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsabschluß vorzulegen. Die Firma Ilona Schenk
Immobilien ist zu diesem Zwecke berechtigt, die erforderlichen Auskünfte bei Grundbuchämtern, Notaren und
anderen Beteiligten einzuholen.
Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der
Firma Ilona Schenk Immobilien.
Abdingung und Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Weinheim.
Ilona Schenk
Je besser Sie informiert sind, um so effektiver können wir miteinander arbeiten!
Wenn Sie zusätzliche Fragen oder Anregungen haben stehen wir gerne Rede und Antwort.